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Der Verein „Interkulturelles Atelier ASET e.V. Berlin – Brandenburg“ verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke (Auszug aus der Satzung):

Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Der Verein verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke:
    • die Förderung von Entwicklungszusammenarbeit
    • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
    • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
    • die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge

3. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • Unterstützung der dörflichen Entwicklung in Ländern des Globalen Südens (z.B. Schule, Mühlen, Tierhaltung, Gartenbau, Frauenförderung), Sicherung indigenen Wissens und des friedlichen kulturellen Lebens; Förderung des interkulturellen Austauschs von Erfahrungen in der Projektarbeit;
  • Schulische Maßnahmen zum Globalen Lernen und interkulturellen Dialog in Berlin, Brandenburg und Ländern des Globalen Südens; Schulpartnerschaften zwischen deutschen Schulen und solchen im Globalen Süden, z.B. mit Senegal und Nepal; Vernetzung mit anderen entsprechenden Akteuren; Förderung des interkulturellen Austauschs;
  • In Berlin: Unterstützung der schulischen (Berufs-) Bildung – auch in Förderschulen – sowie Fortbildungen, Begegnungsprogramme, Tagungen und Seminare; Schulbildung für benachteiligte Kinder in Indonesien; Studentenhilfe in Nepal; die Anwendung und Weiterentwicklung ganzheitlicher, teilnehmerorientierter und/oder partizipativer Kommunikations- und Aktionsformen; diesbezügliche Beratung und Koordination;
  • Individuelle Unterstützung von Geflüchteten – auch ehrenamtlich.

4. Der Verein kann zum Zwecke der Kooperation die Mitgliedschaft in Organisationen mit ähnlicher Zwecksetzung oder mit Netzwerkcharakter erwerben. Hierüber beschließt jeweils die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.